Vergiftungs-, Erstickungs- und Explosionsgefahr drohen, wenn Ihre Gasanlage Fehler oder Mängel im Wohnwagen oder Wohnmobil aufweist. Lassen Sie Ihre Gasanlage nur von Fachleuten ein-, umbauen oder instandsetzen. Machen Sie sich mit der Bedienungsanleitung vor dem ersten Einsatz vertraut.
Das Prüfbuch, das Sie bei der Erstprüfung erhalten, führen Sie bitte im Fahrzeug mit. Danach erfolgt jede weitere Prüfung alle zwei Jahre. Grundlage für diese Prüfung sind die „Technischen Regeln Flüssiggas“ (TRF) und die EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG sowie das DVGW Arbeitsblatt G 607.
Unser Tipp für die Gasprüfung: Wenn Sie einen Termin für die Haupt- oder Abgasuntersuchung vereinbaren, empfehlen wir Ihnen, die Prüfung Ihrer Gasanlage gleich mitmachen zu lassen.
Fehlt eine gültige Prüfbescheinigung für die Gasanlage, darf ein Prüfingenieur für ein Wohnmobil – im Gegensatz zum Wohnwagen – keine HU-Plakette zuteilen. (Beim Wohnmobil wird das Fehlen als Mangel gewertet, weil der Fahrzeugführer durch eine fehlerhafte Gasanlage während der Fahrt beeinträchtigt werden kann; beim Wohnmobil wird angenommen, dass dies nicht der Fall ist.)