Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.
Untersuchung gemäß UVV/BGV
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
09.00 – 12.00 &
13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 – 12.00 &
13.00 – 19.00 Uhr
Freitag
09.00 – 12.00 &
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Um Voranmeldung wird gebeten